Grundsteuerreform - Änderungsanzeigen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

das Finanzamt hat folgende Information veröffentlicht:

Die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen nun in den Finanzämtern aus. Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ >  „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar. Die Kommunen erhalten keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzämter.