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Beantragung Gaststättenerlaubnis

HINWEIS: Die Genehmigungsbehörde prüft bei Eingang, ob die Veranstaltung sowie der Antragssteller bekannt ist und die Zuverlässigkeit gegeben ist. Die Beantragung muss mindestens 2 Wochen vorher erfolgen (dann gebührenfrei). Wenn die Angaben vollständig und die Voraussetzungen gegeben sind, verzichtet die Behörde auf die Erstellung eines Bescheids und die Veranstaltung gilt als genehmigt.

 

Ich bestätige hiermit die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben und bestätige ferner, dass ich nachfolgende Informationen zur Kenntnis genommen habe!