Beantragung Gaststättenerlaubnis
HINWEIS: Die Genehmigungsbehörde prüft bei Eingang, ob die Veranstaltung sowie der Antragssteller bekannt ist und die Zuverlässigkeit gegeben ist. Die Beantragung muss mindestens 2 Wochen vorher erfolgen (dann gebührenfrei). Wenn die Angaben vollständig und die Voraussetzungen gegeben sind, verzichtet die Behörde auf die Erstellung eines Bescheids und die Veranstaltung gilt als genehmigt.